Prüfung

Laut Genossenschaftsgesetz muss jede Genossenschaft einem genossenschaftlichen Prüfungsverband angehören. Bei uns betreuen Sie hochqualifizierte und erfahrene Spezialisten aus den Bereichen Steuer- und Verbandsrecht. Neben der fundierten Expertise in unseren jeweiligen Fachgebieten verfügen wir über tiefe Branchenkenntnisse.
Wir stehen Ihnen in allen Fragen der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung gerne zur Seite, übernehmen die vorgeschriebene Pflichtprüfung nach § 53 GenG, beraten Sie und bieten Ihnen alle Leistungen der klassischen Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung – bis hin zu gutachterlichen Tätigkeiten. Auch für aktuelle Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Prüfungsleistungen:

  • Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung gemäß § 53 Genossenschaftsgesetz
  • Erstellung von Steuererklärungen sowie Prüfung und prüferische Durchsichten von Jahresabschlüssen
  • Gutachterliche Tätigkeiten